AGB
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Unique Dog Hundetraining, nachfolgend als "UNIQUE DOG" bezeichnet, erbringt ihre Leistungen auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB sind für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen UNIQUE DOG und dem Kunden verbindlich, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
- Mit der Anmeldung zu einem der Angebote von UNIQUE DOG erklärt der Teilnehmer diese AGB gelesen, verstanden und als Grundlage der Geschäftsbeziehung mit UNIQUE DOG akzeptiert zu haben.
- UNIQUE DOG bietet Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Beratung an (Einzeltraining, Social Walk, Online Beratung/Vorträge usw.) Das Angebot umfasst praktische und theoretische Unterweisungen bezüglich aller Fragen, die die Erziehung und Ausbildung von Hunden betreffen. Diese Dienstleistungen unterliegen den hier festgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- UNIQUE DOG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die aktuelle Fassung der AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist maßgeblich. Abweichungen von diesen AGB oder andere ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur gültig, wenn sie schriftlich von UNIQUE DOG bestätigt wurden.
- Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame ersetzt, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
- AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, von UNIQUE DOG nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Ein weiterer Widerspruch gegen Kunden-AGB durch UNIQUE DOG bedarf es nicht.
- Alle Angebote auf der Homepage von UNIQUE DOG sind freibleibend und unverbindlich und können individuell an die Bedürfnisse des Kunden/Hundes und die jeweilige Situation angeglichen werden.
Kontaktaufnahme
- Mit der Anmeldung zum Training willigen Sie ein, dass UNIQE DOG Sie per Telefon, E-Mail, Facebook Messenger und WhatsApp kontaktieren darf.
- Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Teilnahmevoraussetzungen / Teilnahmebedingungen
- Der teilnehmende Hund ist gechippt, geimpft, behördlich angemeldet und haftpflichtversichert. Auf Verlangen sind die notwendigen Dokumente vorzuweisen.
- Der Hund ist gesund, frei von Parasiten und frei von ansteckenden Krankheiten sowohl für andere Personen als auch für andere Hunde.
- Vor Trainingsbeginn muss der Kunde UNIQUE DOG über eine eventuelle Läufigkeit der Hündin, etwaige Erkrankungen (Störungen des Bewegungsapparates, chronische Erkrankungen, Allergien, Futtermittelunverträglichkeiten) und Verhaltensauffälligkeiten (v.a. ängstliches oder aggressives Verhalten) des Hundes in Kentniss setzen. Es liegt im Ermessen von UNIQUE DOG, Hunde vorübergehend oder dauerhaft vom Training auszuschließen.
- Das Training wird auf die individuellen Anforderungen des Kunden und die Fähigkeiten des Hundes unter Berücksichtigung von Rasse, Alter, Geschlecht und körperlichen Voraussetzungen ausgerichtet. UNIQUE DOG kann die Anforderungen des Unterrichts dementsprechend anpassen. Falls es einen begründeten Verdacht gibt, dass ein Hund gesundheitlich nicht in der Lage ist, am Training teilzunehmen, behält sich UNIQUE DOG das Recht vor, die Einheit abzubrechen. Die Trainingseinheit wird voll in Rechnung gestellt.
- Verhaltensänderungen des Hundes während des Ausbildungszeitraums müssen UNIQUE DOG mitgeteilt werden.
- Die Verwendung von tierschutzwidrigen Hilfsmitteln ist strengstens untersagt. Wenn der Kunde keine Einsicht zeigt und solche Hilfsmittel trotzdem im Training oder zu Hause verwendet wird das Training abgebrochen. Die Trainingseinheit wird in beiden Fällen voll in Rechnung gestellt.
- Ebenso kann das Training jederzeit im eigenen Ermessen durch UNIQUE DOG abgebrochen werden, wenn der Kunde grob fahrlässig handelt oder dem Hund physischen und/oder psychischen Schaden zufügt und somit gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Die Trainingseinheit wird voll in Rechnung gestellt.
- Hat der Hund in der Vergangenheit bereits Menschen, Artgenossen oder andere Tiere gebissen oder verletzt oder ist dies zu befürchten, hat der Halter alle nötigen Maßnahmen (z.B. Anleinen, Maulkorb, räumliche Trennung durch ge- und ggf. verschlossene Türen oder für den Hund nicht überwindbare Gitter, etc.) zu treffen, um die Sicherheit des Trainers, aller anderen Teilnehmer sowie sämtlicher unbeteiligter Dritter (Menschen und Tiere) zu gewährleisten.
- Es ist zwingend erforderlich, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Wenn trotz angemessener Belehrung die Anweisungen nicht befolgt werden und dies zu Gefährdungen für Mensch und Tier führt, den Trainingsbetrieb erheblich stört oder tierschutzwidrig gehandelt wird, kann UNIQUE DOG das Betreuungsverhältnis vorzeitig beenden. In diesem Fall wird die Trainingseinheit vollständig in Rechnung gestellt.
- Spätestens nach der 2. Trainingseinheit müssen die Hunde während der Trainingsstunden ein gut sitzendes Brustgeschirr tragen. Die Verwendung eines Halsbandes ist nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit UNIQUE DOG gestattet. Es ist erforderlich, dass der Hundehalter bereit ist, unter anderem mit Futterbelohnungen zu arbeiten. UNIQUE DOG wird über mögliche Futtermittelallergien des Hundes informiert.
- Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt. In Ausnahmefällen und in Absprache mit den Erziehungsberchtigten kann eine Teilnahme nach Erreichen des 16. Lebensjahres erfolgen.
Trainingsbestimmungen
- UNIQUE DOG kann Unterrichtsstunden sowie Kurse nach eigenem Ermessen verschieben, absagen oder abbrechen. Im Fall der Absage oder des Abbruches wird die Gebühr für bereits bezahlte Stunden anteilig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche gegen UNIQUE DOG bestehen nicht.
- Die Teilnehmerzahl der von UNIQUE DOG angebotenen Trainings und Vorträge ist begrenzt. Sollten sich mehr Teilnehmer zu einer Veranstaltung angemeldet haben, als Plätze zur Verfügung gestellt werden können, ist der Zeitpunkt des Eingangs der Teilnehmergebühr auf dem Konto von UNIQUE DOG ausschlaggebend. Ein Anspruch auf Zulassung zu einem bestimmten Kurs besteht nicht.
- UNIQUE DOG behält sich vor, Kurse und Vorträge bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl abzusagen bzw. zu verschieben. In diesem Fall werden bezahlte Gebühren zurückerstattet und/oder ein Alternativtermin bekannt gegeben.
- Das Gruppentraining findet in der Regel in kleinen Gruppen mit höchstens vier Hunden statt, es besteht jedoch kein Anspruch darauf. UNIQUE DOG behält sich das Recht vor, über die Gruppenzusammensetzung individuell zu entscheiden.
- Social Walks können auch mit mehreren Hunden stattfinden. Die Gruppengröße liegt im Ermessen von UNIQUE DOG.
- Voraussetzung zur Teilnahme am Social Walk ist mindestens ein Einzeltraining. Ob weitere Einzeltrainings notwendig sind, liegt im Ermessen von UNIQUE DOG.
- Der Hundebesitzer ist verpflichtet während des Trainings Hinterlassenschaften seines Hundes ordnungsgemäß zu entsorgen, seinen Hund grundsätzlich an der Leine zu führen, nur nach Aufforderung durch den Hundetrainer frei laufen zu lassen und Rücksicht gegenüber anderen Personen und Tieren zu nehmen.
- Wurde ein Block gekauft (5er Block / 10er Block) und möchte der Kunde, aus welchem Grund auch immer, den Kurs abbrechen, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages.
- Die Anmeldung zu einem Sachkundenachweis bzw. einem Onlinevortrag erfolgt ausschließlich schriftlich per E-mail. Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich, jedoch nur sofern noch keine Leistung in Anspruch genommen wurde. In diesem Fall erstattet UNIQUE DOG die Kosten für die in Rechnung gestellte Leistung abzgl. einer Stornogebühr in Höhe von 10% des Gesamtpreises auf ein vom Kunden zu benennendes Girokonto innerhalb von 14 Tagen zurück.
Absagen, Verspätungen, Verschiebungen, Trainingsorte
- Ein Training (ob vor Ort oder als Online-Coaching) gilt auch bei telefonischer/mündlicher Vereinbarung und Zusage beider Seiten als verbindlich.
- Eine Absage oder Verschiebung eines Termins durch den Teilnehmer muss mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Wird die Stunde durch den Kunden zu spät abgesagt oder lässt der Kunde die Stunde ohne Absage ausfallen, wird diese im vollen Umfang berechnet. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung des Termins.
- Verspätet sich der Kunde, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung sowie Verlängerung der Stunde.
- Die Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
- UNIQUE DOG behält sich das Recht vor, vereinbarte Stunden (auch kurzfristig) aufgrund von unzumutbaren Witterungsbedingungen (Hitze, Kälte, Niederschlag) zu verschieben oder abzusagen, den vereinbarten Unterrichtsort zu verlegen oder den geplanten Unterrichtsinhalt und Ablauf anzupassen. Jeder Teilnehmer wird über derartige Änderungen per Telefon, WhatsApp oder SMS informiert.
- UNIQUE DOG behält sich vor, aus persönlichen wichtigen Gründen (Krankheit, berufliche Verpflichtungen,..) das Training abzusagen und das Training entweder nachzuholen oder einen eventuell bereits bezahlten Betrag zurückzuerstatten.
- Der Ort für Einzel- und Gruppenstunden bzw. Social Walks wird im Vorfeld individuell per Telefon oder Whatsapp abgestimmt. Beim Training an öffentlichen Orten sind die vor Ort geltenden Bestimmungen bzgl. Leinen- oder Maulkorbpflicht einzuhalten.
- Online-Beratungen bzw. Kurse finden über Zoom statt. Die Teilnehmer haben sich im Vorhinein darüber zu informieren, ob die Teilnahme via Zoon für sie möglich ist (technische Voraussetzungen). Es besteht sonst kein Anspruch auf Rückerstattung.
Haftung
- Die Teilnahme an den Trainings erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung des Halters.
- Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer vor der Teilnahme an den Angeboten von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
- Der Teilnehmer haftet alleinig für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen während des Trainings verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch wenn er auf Veranlassung von UNIQUE DOG handelt.
- UNIQUE DOG übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen.
- UNIQUE DOG haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
- Falls der teilnehmende Hund während des Trainings erkranken oder verletzt werden sollte, ist, mit Ausnahme aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens durch den Trainer, eine Haftung durch den Trainer ausgeschlossen. UNIQUE DOG übernimmt keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen.
- UNIQUE DOG haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden.
- In Gruppentrainings haftet alleine der Halter für seinen Hund. UNIQUE DOG übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Verletzungen, die durch Kontakt unter den teilnehmenden Hunden entstanden sind, auch wenn Halter auf Anweisung von UNIQUE DOG handeln.
- Eltern haften für ihre Kinder.
- Ein Freilauf ohne Leine im Rahmen eines Trainings erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Teilnehmers, auch wenn der Freilauf von UNIQUE DOG angeleitet wurde.
- Da UNIQUE DOG weder über eine tierheilpraktische noch über eine tierärztliche Ausbildung verfügt, kann UNIQUE DOG für alle Belange, die diese Bereiche betreffen grundsätzlich nur kompetente und seriöse Tierheilpraktiker oder Tierärzte empfehlen. Selbst jedoch kann UNIQUE DOG Fragen zu gesundheitlichen oder ernährungsbedingten Themen daher nur eingeschränkt, nach bestem Wissen und Gewissen bzw. aus eigenen Erfahrungswerten beantworten. UNIQUE DOG übernimmt weder Haftung für Schäden, die aus der Anwendung dieser Erfahrungswerte entstehen könnten noch für Maßnahmen bei empfohlenen Tierheilpraktikern oder Tierärzten.
Zahlungsmodalitäten
- Kursstunden vor Ort sind bar am Ende der jeweiligen Stunde oder mittels Überweisung innerhalb von 3 Tagen zu bezahlen.
- Angebotene Pakete, Sachkundenachweise und Onlinetrainings bzw. -vorträge sind im Voraus mittels Überweisung zu bezahlen.
- Wird an einer Veranstaltung ohne Angabe von Gründen nicht teilgenommen, besteht kein Recht auf Rückerstattung bzw. kein Recht auf Teilnahme an einer künftigen Veranstaltung.
- Die aktuellen Preise können der Preisliste entnommen werden. UNIQUE DOG behält sich jedoch vor, Paketpreise individuell je nach Bedarf an ein Mensch-Hund-Team anzugleichen.
Urheberrecht und Weitergabe von Materialien / Aufnahmen und Persönlichkeitsrechte
- Alle Kurs- und Trainingsunterlagen sind urheberrechtlich geschützte Texte und Dokumente und ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Ohne Genehmigung dürfen diese Unterlagen - in welcher Form auch immer - nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich bekannt gegeben werden. Die Vervielfältigung bedeutet eine Urheberrechtsverletzung, die zivilrechtlich verfolgt wird.
- Bild-, Video- sowie Tonaufnahmen von Trainings oder Onlinecoachings sind nur mit schriftlicher Zustimmung von UNIQUE DOG zulässig. Im Falle der Zustimmung sind die gesetzlichen Regelungen bezüglich der Persönlichkeits- und Urheberrechte Dritter zu beachten. Bild–, Video- und Tonaufnahmen zum Zweck der kommerziellen Nutzung sind in jedem Fall untersagt.
- Jeder Kunde, der Leistungen von UNIQUE DOG in Anspruch nimmt, erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Videoaufzeichnungen und Fotos die vom Kunden und dessen Hund während des Trainings erstellt wurden, zu Werbe- und Unterrichtszwecken verwendet werden dürfen. Ein Widerruf ist schriftlich bekannt zu geben (wuff@unique-dog.at).
Keine Erfolgsgarantie
- Ziel von UNIQUE DOG ist eine verbesserte Interaktion zwischen dem Hund, seinen Bezugspersonen und seiner Umwelt.
- Es werden anerkannte Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die sich in der Vergangenheit bewährt haben.
- Der Trainingserfolg kann weder gewährleistet noch garantiert werden, da er maßgeblich von der aktiven Mitarbeit und Umsetzung durch die Kundin / den Kunden abhängig ist.
Gerichtsstand
- Der Gerichtsstand ist Altenmarkt im Pongau.
AGB Version 1.1 | Oktober 2023