Gemäß dem Bescheid der Salzburger Landesregierung bin ich als anerkannte Person qualifiziert und berechtigt, Ausbildungen für das Halten von nicht gefährlichen Hunden gemäß § 21 Abs 4 S.LSG durchzuführen.
Der Sachkunde findet als Abendvortrag jeweils um 19 Uhr über Zoom statt. Alle Familienmitglieder sind zum Zuhören ohne Extrakosten eingeladen. Nur wenn eine zusätzliche Bestätigung benötigt wird, ist eine kostenpflichtige Anmeldung notwendig.